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KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18 - 122 Ss 103/18 |
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KG, Entscheidung vom 30. August 2018 - 3 Ws (B) 220/18 - 122 Ss 103/18 (https://dejure.org/2018,42016)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 267 Abs 1 StPO, § 71 Abs 1 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 1 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 80 Abs 2 Nr 1 OWiG
Zulassungsantrag für eine Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zulassungsvoraussetzungen für die Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeldurteil mit unzulässigen Bezugnahmen und fehlerhafter Beweiswürdigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 20.06.2018 - 324 OWi 510/18
- KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18 - 122 Ss 103/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18
Soweit der Betroffene beanstandet, die Beweiswürdigung des Tatgerichts sei fehlerhaft, unternimmt er den in der Rechtsbeschwerde unbeachtlichen Versuch, die Beweiswürdigung des Tatgerichts durch seine eigene Beweiswürdigung zu ersetzen (vgl. hierzu BGHSt 41, 376). - BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18
Darüber hinaus wäre ein derartiger Verstoß im Rahmen der Beweiswürdigung regelmäßig - so auch hier - nicht abstraktionsfähig, sondern auf den Einzelfall bezogen und kann folglich keinen Zulassungsgrund darstellen (vgl. BGHSt 24, 15; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 22. Januar 2018 - 3 Ws (B) 21/18 - mwN). - BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18
Auch in Bußgeldsachen muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich selbst heraus verständlich sein und darf auf Aktenteile keinen Bezug nehmen (vgl. BGHSt 33, 59; Senat VRS 101, 291 mwN). - BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69
Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den …
Auszug aus KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18
Die vom Tatgericht zu beachtenden Anforderungen an die Aufklärungspflicht und die Beweiswürdigung in materieller Hinsicht sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt - konkret für die hier vorliegende Fallkonstellation, dass das Tatgericht die Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit auf die Bekundungen von Polizeibeamten gründet, die sich in der Hauptverhandlung nicht mehr an den konkreten Vorfall zu erinnern vermögen, etwa durch die seitens des Verteidigers in Bezug genommene Entscheidung des OLG Hamm (VRS 57, 292; vgl. auch BGHSt 23, 213). - KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Zur Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers für Fahrzeugmängel
Auszug aus KG, 30.08.2018 - 3 Ws (B) 220/18
Auch in Bußgeldsachen muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich selbst heraus verständlich sein und darf auf Aktenteile keinen Bezug nehmen (vgl. BGHSt 33, 59; Senat VRS 101, 291 mwN).